Startseite
Neue Informationen zum Sportbetrieb vom LSB
- Details
- Geschrieben von Jürgen Hoffmann
Hallo Sportfreunde,
am gestrigen Abend informierte mich unser Präsident Thomas Ferdinand sowie Jürgen Albert Leiter Landesleistungszentrum über die erfreuliche e-Mail vom Landessportbund.
In dieser e-Mail werden weitere Lockerungen angekündigt.
Sport in Innensportanlagen (Sporthallen)sollen unter „spezifischen Auflagen“ ab dem 27.05.2020 wieder möglich sein!
Wettkampfsituationen oder Simulationen bleiben weiterhin untersagt!
Also kein Zweikampftraining!
Bitte haltet euch an die Hygienevorschriften und den Mindestabstand!
Ich würde euch bitten/raten dass ihr vor Aufnahme des Hallentrainings mit dem zuständigen Träger der
Halle zwecks Abklärung der Hygienevorschriften bzw. der spezifischen Auflagen in Verbindung setzt, so auch die Empfehlung des LSB
Nun habt ihr Zeit für die Vorbereitung.
Weiterhin hat der LSB uns einen Stufenplan über die künftigen Lockerungen des Landes Rheinland-Pfalz erstellt.
Mit sportlichen Grüßen
Jürgen Hoffmann
Sportreferent Rheinland
Ergänzung zu den Informationen vom DRB zum Sportbetrieb
- Details
- Geschrieben von Jürgen Hoffmann
Werte Sportfreunde, nach Rücksprache mit Leiter des Landesleistungszentrum Jürgen Albert und nachdem einige von euch bei mir sowie bei Jügen Albert zwecks Auskunft wegen dem Training in euren Vereinen angerufen haben, hier das momentan gültige Verfahren. Daher auch die Übernahme des Textes seitens der ARGE.
Zum jetzigen Zeitpunkt hat die Landesregierung lediglich das Training im Außenbereich für den Breitensport, und auch hier nur unter strengen hygienischen Auflagen, erlaubt.
Ein Training in der Halle wurde für den allgemeinen Sportbetrieb noch nicht gestartet.
Lediglich Bundeskaderathleten (OK, PK, NK 1) wurden in bestimmten Einrichtungen (Bundesstützpunkten) unter strengsten Maßnahmen und hygienischen Voraussetzung Kraft- und Ausdauertraining genehmigt!
Die beiliegenden Übergangsregeln des DRB sind zur Zeit nur teilweise (Outdoor) zu erfüllen, da die Landesregierung
von Rheinland-Pfalz noch kein Hallen-Training (Indoor) freigegeben hat!
An ein Kontakttraining auf der Matte ist nicht zudenken!!!!
Für die nächste Woche sind neue Verlautbarungen, auch was den Sportbetrieb anbelangt, in Aussicht gestellt worden.
Ich würde euch bitten/raten wenn ein Training in der Halle wieder gestattet werden sollte euch vor Trainingsbeginn mit dem zuständigen Träger der Halle oder der Stadt- bzw. der Gemeindeverwaltung wegen den hygienischen Voraussetzungen in Verbindung zu setzen und euch ggf. eine Genehmigung einzuholen.
Da noch keine neue Corona-Bekämpfungsverordnung vorliegt sind die Regelungen für den Sport laut der 4. Verordnung vom 17.04.2020 weiterhin gültig.
Sobald eine neue Verordnung durch das Land Rheinland-Pfalz vorliegt, werde ich euch umgehend benachrichtigen!
Mit sportlichen Grüßen
Jürgen Hoffmann
Sportreferent Rheinland
Information vom DRB zum Sportbetrieb während Corona
- Details
- Geschrieben von Jürgen Hoffmann
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Anhang erhalten Sie nochmal unsere Übergangsregeln zum Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben.
Der im Konzept unter Punkt 2 aufgeführte Fragebogen ist ebenfalls beigefügt. Ergänzt wurden diese Unterlagen noch durch die 10 Leitplanken des DOSB und die Hygienetipps des DOSB.
Bitte beachten:
Am 6. Mai 2020 haben sich Bundesregierung und die Ministerpräsident*innen der Länder auf weitreichende Beschlüsse geeinigt. Wir freuen uns über den ersten sehr großen Schritt hin zur Wiederaufnahme eines geregelten Sportbetriebs.
Auszug aus dem Beschluss:
„Der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wird unter den Bedingungen, die im Beschluss der Sportministerinnen und Sportminister der Länder zum stufenweisen Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb vorgesehen sind, wieder erlaubt.“
Unabhängig von diesen geschaffenen Grundlagen für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben haben allein die jeweils zuständigen Länderministerien und Kommunen das Recht, die geltenden Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu lockern.
Ohne „grünes Licht“ von der Politik ist vereinsbasiertes Sporttreiben im Verein nicht möglich.
Es liegt also in der Verantwortung der Vereine vor Ort abzuklären welche Lockerungen oder Einschränkungen jeweils für den Verein vor Ort zutreffend sind. Die ersten Tage zeigen, dass dieser Grundsatzbeschluss in den einzelnen Bundesländern und in den jeweiligen Kommunen etc. recht unterschiedlich ausgelegt wird.
Die Landesverbände werden gebeten diese Informationen an ihre Mitgliedsvereine weiterzuleiten.
Corona Virus - Sportbetrieb vermeiden!
- Details
- Geschrieben von Ferdinand Thomas
Sehr geehrte Sportfreunde,
aufgrund der jüngsten Entwicklungen im Rahmen der Corona-Virus Epidemie und den Reaktionen in den bundesweiten Verbänden möchten wir Euch bitten, den Trainingsbetrieb in den nächsten Wochen einzustellen, damit die Verbreitung des Virus eingedämmt werden kann.
In unserem Sport, in dem der Körperkontakt nicht zu vermeiden ist, gibt es keine wirksame Möglichkeit die Virusverbreitung zu unterbinden.
Das Wohl Eurer Sportler, den Trainern, den Familien und der Allgemeinheit muss höchste Priorität eingeräumt werden.
Herzlichen Dank für Euer Verständnis und bleibt gesund
Thomas Ferdinand
Präsident
Schwerathletikverband Rheinland